7
Feb
2005

Schweizer Post

Manchmal schätze ich die Schweizer Post. Vor allem, wenn es um Kündigungen geht. Meine wurde am 27.1.05 abgeschickt. Mir zugestellt (da eingeschrieben) - und das ist das, was laut Arbeitsrecht zählt - wurde sie am 3.2.05. Eine ganze Woche brauchte dieses Teil für eine Luftlinie von vielleicht 60km.

Was das bewirkt ? Die Firma zahlt mir einen Monat länger den Lohn, da ich einen Monat später Austrittstermin habe :-).

Ach ich sage, manchmal liebe ich die Schweizer Post.

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cheridwen - 7. Feb, 23:58

Na wunderbar! Glück im Unglück, irgendwie! Wie geht's voran mit der Jobsuche?

pipistrella - 8. Feb, 00:18

nö, den job, den ich hätte haben können, der mir auch gefallen hat, zahlt leider viel zu wenig, damit deck ich nicht mal meine fixkosten. aber die wollten auch jemand zwischen 25 und 33... ist auch klar, die verdienen noch nicht so viel. und sonst meld ich mich brav bei stellen und bekomm entweder keine antwort oder so antworten wie "es haben sich so viele personen beworben, wir bitten um etwas geduld für die verarbeitung". und dann müsste man da den richtigen zeitpunkt wissen, wann man nachfragen darf/soll.
cheridwen - 12. Feb, 21:20

Irgendwie kommt mir das bekannt vor. Gesucht: möglichst jung und für wenig Geld arbeitend aber mit ungefähr 20 Jahren Berufserfahrung. Keine Kinder, kein Kinderwunsch - am besten gleich männlich... Aber trotzdem: bloß nicht unterkriegen lassen!
Cyberwriter - 8. Feb, 21:49

o.t.: bin froh, dich zu lesen,....hatte mir schon sorgen gemacht.

pipistrella - 8. Feb, 22:10

keine sorgen machen, es geht mir recht gut. was im moment die joblage schlecht macht, ist dafür auf der beziehungsseite besser..... näheres vielleicht irgendwann mal später. ich will nicht schon wieder was verschreien ;-)
brigitte - 8. Feb, 21:51

lol :-)
eingeschrieben und b-post geschickt? dann ist die firma aber selbst schuld :-)

pipistrella - 8. Feb, 22:09

ich muss

die firma diesbezüglich in schutz nehmen. eingeschriebene briefe sind glaub IMMER a-post. aber die post hatte aus irgendeinem grund so lange. nur sagt das arbeitsgericht eben zu solchen fällen auch: wenn man sicher gehen will, dass die kündigung rechtzeitig ankommt, soll man sie spätestens 20 tag vor kündigungstermin schicken...
na, mir solls egal sein. ausnahmsweise ist das recht mal auf meiner seite :-)
monoblog - 9. Feb, 21:19

man lernt nie aus: ich hätte jetzt gewettet, dass man sie am letzten arbeitstag noch zur post bringen muss und dass das dann reicht... zum glück für dich ist das nicht so!!

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