25
Apr
2008

selbstjustiz

eine junge frau wird von ihrem besten freund vergewaltigt. sie klagt ihn nicht sofort an. sie ist nicht sofort zum arzt. sie hat keine beweise.
als sie ihn dann doch anklagt, weil er sie als lügnerin hinstellt, 4h polizei, 4h konfrontionsverhandlung, 4h hauptverhandlung hinter sich bringt, die geschichte zuerst immer und immer wieder erzählen muss, dann bei der verhandlung die geschichte immer und immer wieder hört, wird der junge mann freigesprochen. die begründung steht noch aus.

die junge frau ist enttäuscht und wütend.

ich müsste der jungen frau sagen, dass dies halt die schweizer rechtssprechung ist, das selbstjustiz keine lösung ist und gleichzeitig würde ich vermutlich nicht eingreifen, wenn jemand diesem jungen mann so kräftig in die eier treten würde, dass er bei jedem mal sex die erinnerung daran erhält, was er einst einer jungen frau angetan hat, die ihm vertraut hat.
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